Breitbandprojekt - FAQs

Betrifft die Breitbandcluster 1,5 und 6. Für die übrigen Cluster werden demnächst weitere Informationen bereitgestellt.

 

⇒ Was ist eine geförderte Adresse?

Bei im Förderverfahren festgelegten Adressen kostet der Glasfaseranschluss während des Zeitraumes der Fördermaßnahme 0 €. Nach Abschluss des geförderten Ausbaus 1.499 €

⇒ Was ist eine eingeschränkt geförderte Adresse (Vortriebsadresse)?

Nicht im Förderverfahren festgelegte Adressen, jedoch im Fördergebiet liegend. Bei Abschluss eines Produktvertrages mit envia TEL: einmalige Kosten für die Errichtung des Glasfaseranschlusses innerhalb des Förderzeitraums 0 € nach Abschluss des geförderten Ausbaus 1.499 €.

⇒ Weshalb habe ich keine Mitteilung zum Breitbandausbau bekommen obwohl die Nachbarn eine Mitteilung bekommen haben?

Ein Anschreiben des Landratsamtes (Stabsstelle Kreisentwicklung) erhalten Bewohner der Adresspunkte, die als förderfähig für das kreisweite Breitbandprojekt ermittelt wurden. Um als förderfähig zu gelten, muss der Adresspunkt in einer Gemeinde liegen, die am Ausbauprojekt beteiligt ist und für den Adresspunkt darf von keinem Telekommunikationsunternehmen eine Mitteilung vorliegen, dass der Adresspunkt mit 30MBit/s oder mehr versorgt wird oder versorgt werden kann. Ebenso darf für den Adresspunkt keine Mitteilung vorliegen, dass der Adresspunkt innerhalb von 3 Jahren durch ein am Markt tätiges Telekommunikationsunternehmen versorgt werden wird. Grundlage ist das Markterkundungsverfahren von 2019.

Aufgrund der Reichweiten bestimmter Technologien kann dies durchaus dazu führen, dass nur einzelne Gebäude eines Straßenzuges förderfähig sind.

⇒ Mein Adresspunkt ist nicht förderfähig, kann ich trotzdem einen Glasfaseranschluss über das Projekt erhalten?

Der Fördermittelgeber hat inzwischen die Möglichkeit eingeräumt, dass für Adresspunkte die an einer Trasse des Projektes liegen, bereits vorab Leerröhrchen in der Trasse selbst berücksichtigt werden können (Vortrieb). Dagegen ist ein Graben zum Haus und der Anschluss von nicht förderfähigen Gebäuden im Projekt erst einmal nicht möglich.

Es steht dem ausbauenden Unternehmen, (Cluster 1, 5 und 6 der Envia TEL GmbH) aber frei, die Hausanschlüsse als Unternehmen des Marktes trotzdem auszuführen.

Die Envia Tel GmbH verzichtet dabei nach unserer Information auf die Errichtungskosten, wenn der Anschlussnehmer auch ein Telekommunikationsprodukt bei der Envia Tel bucht.  

Möchte der Anschlussnehmer das nicht, bleibt das entsprechende Reserveröhrchen zunächst verkapselt an der Grundstücksgrenze liegen und kann dort später auf Kosten des Anschlussnehmers (nach Projektabschluss rechnet die Envia mit  Anschlusskosten von 1.499,00€ ) oder, wenn von diesem angeboten, auch auf Kosten eines anderen Unternehmens bis zum Hausanschlussraum geführt werden. Dies alles ist aber nicht mehr Bestandteil des aktuellen Projektes und daher, ist es auch ohne Bedeutung, welche Anschlüsse an diesem Adresspunkt bereits vorhanden sind.

Die Information welche Adresspunkte das betrifft erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt vor Ort.

⇒ Ich habe ein Anschreiben des Landkreises bekommen, bin aber nicht Eigentümer des Grundstückes, was soll ich tun?

Um Zeit zu gewinnen wurden die Schreiben an die Adresspunkte gesandt. Die Eigentümerermittlung gestaltet sich aufgrund datenschutzrechtlicher Vorbehalte bei der Zusammenarbeit zwischen Telekommunikationsunternehmen und den Gemeinden bzw. dem Landkreis etwas schwierig. Bitte leiten Sie das Schreiben an den Eigentümer des Grundstückes weiter. Als Mieter können Sie einen Glasfaseranschluss nur erhalten, wenn der Grundstückseigentümer der Aufgrabung zustimmt.

⇒ Muss ich als geförderte Adresse einen enviaM Highspeed Produktauftrag (Internetanschluss) bei envia TEL GmbH abschließen?

Nein, als geförderte Adresse haben Sie die Möglichkeit, den kostenlosen Glasfaseranschluss auch ohne einen enviaM Highspeed-Internetanschluss zu bekommen.

⇒ Was muss ich als geförderte Adresse der envia TEL GmbH zur Verfügung stellen, um von einem kostenfreien Glasfaseranschluss im Rahmen geförderten Breitbandausbaus zu profitieren?

Damit Sie als geförderte Adresse vom kostenfreien Glasfaseranschluss profitieren können, müssen Sie die Bestellung Kostenfreier Glasfaseranschluss (an geförderten Adressen) und die Grundstücksnutzungsvertrag LWL-Erschließung vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an envia TEL GmbH übergeben.

 

⇒Wo finde ich bei weiteren Fragen Ansprechpartner der Envia Tel ?

* Servicefiliale Schwarzenberg/Erzgebirge Straße der Einheit 42, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge

   Mo-Fr 10-18 Uhr Telefon: 03774 1396156

* Servicefiliale Stollberg Wiesenstr. 1, 09366 Stollberg

  Mo-Fr 10-18 Uhr Telefon: 037296 979751

* sowie telefonisch und kostenfrei

   unter 0800 0 101700 (Mo-Fr 7-20 Uhr)

oder per E-Mail an highspeed@enviaTEL.de

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.enviatel.de/erzgebirge

 

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